Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Zweck der Gesellschaft sind die Förderung des allgemeinen Tierschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 14 der Abgabenordnung sowie die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren.