Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Für Geschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
(1) Die Gesellschaft ist ein Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 Abs. l SGB IX. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (4) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Hilfe für Men- sehen mit Behinderung. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die vorgenannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit den steuerbegünstigten Körperschaften des Verbundes der Lebenshilfe Aurich-Wittmund durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen. Zu den erbrachten Leistungen gehören insbesondere a.) Personalüberlassungen b.) Grundstücksüberlassungen einschließlich Räumlichkeiten c.) Warenlieferungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere a.) Grundstücksüberlassungen einschließlich Räumlichkeiten b.) Verwaltungsleistungen einschließlich Geschäftsführungsleistungen und H-Dienstleistungen c.) Personalüberlassungen d.) Wäschereidienstleistungen e. Beköstigungsleistungen einschließlich Lieferungen f.) Garten- und Landschaftsarbeiten. (6) Die Gesellschaft betreibt die genannten Tätigkeiten selbst oder gründet hierzu Gesellschaften bzw. beteiligt sich an solchen die diesen Zweck als Gegenstand des Unternehmens haben.