Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Führen der Geschäfte bei verschiedenen Kommanditgesellschaften durch die Übernahme der Komplementärstellung bei diesen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie kann sich insbesondere an anderen Gesellschaften beteiligen, Tochtergesellschaften gründen und Zweigniederlassungen errichten.