| Gegenstand | a) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Unterstützung des Tierschutzes gemäß § 52 Ziff. 14 Abgabenordnung. Die Satzung umfasst den Schutz aller Tierarten im Sinne des Tierschutzgesetzes. 1. Die Begriffe "Tier" und "Tiere" in dieser Satzung umfassen Säugetiere, Insekten, Fische, Amphibien, Reptilien und Vögel, unabhängig davon, ob es sich dabei um Wild- oder Haustiere handelt. 2. Schutz von herrenlosen Tieren oder aus anderen Gründen in Not geratenen oder auf Hilfe angewiesenen Tieren vor Quälerei, Misshandlungen und nicht tiermedizinisch notwendigen Tötungen. 3. Unterstützung und Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen, Tierheimen und Tierschützern im In- und Ausland bei der Versorgung von herrenlosen Tieren oder aus anderen Gründen in Not geratenen oder auf Hilfe angewiesenen Tieren 4. Nationale und internationale humanitäre Hilfe. b) Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: 1. Die Sammlung und Bereitstellung zweckgebundener monetärer Unterstützung zur Sicherstellung einer ausreichenden tierärztlichen Versorgung u.a. zur 1.1. Durchführung von Schutzimpfungen, Kastrationen und anderen erforderlichen tierärztlichen Maßnahmen 1.2. Durchführung tierärztlicher Maßnahmen im Einzelfall nach vorheriger Prüfung durch einen Tierarzt und unter dem Vorbehalt einer Erfolgschance von mindestens 50 % 2. Unterstützung bei der Organisation und Lieferung von Futtermitteln, Hilfsgütern, Sammlung und Bereitstellung zweckgebundener monetärer Unterstützung 3. Organisation des Transports von Tieren zu vorübergehenden bzw. Endpflegestellen 4. Rettung von herrenlosen Tieren oder aus anderen Gründen in Not geratenen oder auf Hilfe angewiesenen Tieren incl. Abgabetieren und deren Vermittlung zu Tierpatenschaften und Pflegestellen 5. Unterstützung von Organisationen, die den Tierschutzgedanken weltweit an die breite Öffentlichkeit tragen, zum Beispiel durch Aufklärung der Bevölkerung über Medien und Presse in Wort und Schrift. 6. Sicherstellung des Tierwohls durch die Sammlung von Sach- und Geldspenden, Organisation und Durchführung nationaler und internationaler humanitärer Hilfe insbesondere durch: 6.1. Durchführung von Hilfstransporten. 6.2. Finanzielle Unterstützung von karitativen Projekten. 6.3. Die Sammlung von Hilfsgütern. 6.4. Die Sammlung von materiellen und finanziellen Spenden für Hilfstransporte und finanzielle Unterstützung beim Erwerb von Bauprojekten. 6.5. Unterstützung von Hilfstransporten und die Förderung regionaler karitativer Projekte |