Handelsregister B des Amtsgerichts Aurich
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 206891
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
GRAALMANN HOLDING GmbH
b)
Westoverledingen
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstr. 8, 26810 Westoverledingen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist Halten
und Verwalten eigenen Vermögens an
Unternehmensbeteiligungen und
Grundbesitzes, insbesondere die
Beteiligung an anderen Gesellschaften.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Eingetreten als
Geschäftsführer:
Graalmann, Rainer, Westoverledingen,
*XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2023
b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der GRAALMANN Vermietung & Verpachtung GmbH & Co.
KG, (Amtsgericht Aurich, HRA 201630) nach Maßgabe des
Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom
16.08.2023.
a)
07.09.2023
Fleßner
2
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Graalmann, Reiner, Westoverledingen,
*XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
24.10.2023
Fleßner
Abruf vom 21.03.2024