Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Übernahme der Komplementärfunktion in Kommanditgesellschaften und der Betrieb von Schifffahrtsgeschäften aller Art einschließlich der Tätigkeit als Klarierungsagent.