Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Geschäfte nach dem KWG sind ausgeschlossen.