Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Erwerb und die Veräußerung eigener Immobilien sowie deren Verwaltung im eigenen Namen und für eigene Rechnung nebst Erledigung aller anderen in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten. Eine Tätigkeit nach § 34c Gewerbeordnung sowie nach § 32 Abs. 1 KWG wird nicht ausgeübt.