Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungsprodukten sowie die Betreuung von Versicherungsnehmern und anderen Finanzdienstleistungskunden als Handelsvertreter gemäß §§ 84 ff. HGB und §§ 59 II, 69 ff. VVG nach Maßgabe zwischen den Gesellschaftern der GmbH und AXA Versicherung AG und AXA Lebensversicherung AG geschlossenen Vereinbarung zur Errichtung einer Partneragentur vom xx.xx.2014 sowie der jeweiligen individuellen Vertreterverträgen.