Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit Tiefkühllebensmitteln und das Betreiben von Geschäften, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.