Ist nur ein Geschäftsführer bestellt vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter einer Gesellschaft an der die Gesellschaft persönlich haftende Gesellschafterin ist Rechtsgeschäfte vorzunehmen.