Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Durchführung aller Geschäfte und Tätigkeiten eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes nebst Gartendienstleistungen wie Heckenschnitt, Rasenpflege, Baumfällarbeiten, Gartengestaltung etc., sowie die Vermietung von Geräten und Maschinen und der Handel mit Kraftfahrzeugen.