Handelsregister B des Amtsgerichts Aurich
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Nummer der Firma:
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HRB 142
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fubau-Fußbodenbau-GmbH Aurich
b)
Aurich
c)
Handel mit und Verlegung von
Fußbodenbelägen aller Art sowie die
Verarbeitung von Kunststoffen
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern
kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis und die
Befugnis erteilt werden, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Best, Bernhard, Kaufmann, Aurich
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.10.1968 zuletzt geändert am
15.02.1982
a)
15.02.2006
Högemann
b)
Tag der ersten
Eintragung: 10.12.1968
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
15.02.2006.
2
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Heyen, Stefan, Großefehn, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
06.05.2011
Ehlers
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Fockenbollwerkstraße 8, 26603 Aurich
a)
16.05.2011
Ehlers
Abruf vom 26.03.2024