Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Verwaltung und Führung landwirtschaftlicher Betriebe und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung anderer Gesellschaften zu übernehmen, neue Unternehmen zu gründen, Unternehmensverträge zu schließen und eigene Geschäftsanteile zu erwerben.