| Gegenstand | Die Anwerbung und die Auswahl von Arbeitskräften für Zeitarbeitsunternehmen, die Verwaltung von, die Beteiligung an, die Finanzierung von, der Betrieb von, die Führung der Geschäfte oder des Managements von oder die Beteiligung auf andere Weise an Unternehmen, die Anlage in, die Verwaltung und die Verwertung von Immobilien, von Wertpapieren sowie von anderen Renditeobjekten jeder Art, der Abschluss von Lebensversicherungsverträgen, sofern dies nicht zur Ausübung der Lebensversicherung nach Maßgabe von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e des niederländischen Gesetzes über die Aufsicht des Versicherungsbetriebes (Wet Toezicht Verzekeringsbedrijf) führt, als Bürge aufzutreten oder Sicherheit zu leisten für die Schulden von Dritten, alles, was mit dem Obengenannten zusammenhängt und ferner die Vornahme aller Handlungen, die für das Obengenannte bedeutsam sind oder damit zusammenhängen, und zwar alles im weitesten Sinne des Wortes, der Abschluss von Leibrentenverträgen sowie die Auszahlung von regelmäßigen Leistungen, die Gründung und der Erwerb von, die Beteiligung an, die Zusammenarbeit mit, die Führung der Geschäfte von sowie das Finanzieren (lassen) von anderen Unternehmen, in welcher Rechtsform auch immer, die Gewährung und der Abschluss von Darlehen, die Verwaltung von und die Verfügung über registrierpflichtige Sachen und die Sicherheitsleistung, auch für Schulden von anderen, die Ausführung von allem, was mit dem Obengenannten zusammenhängt oder dazu beitragen kann, und zwar alles im weitesten Sinne. |