Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten, sowie die Erbringung von zentralen Dienstleistungen für die mit den Medizinischen Versorgungszentren kooperierenden Ärzte