Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Betrieb von Hotel- und Gastronomiebetrieben; Vermietung und Verpachtung von zugehörigen Anlagen; Organisation von Veranstaltungen, Catering und Serviceleisten rund um die Gastronomie; alle damit in Zusammenhag stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte einschließlich des An- und Verkaufs hierfür notwendiger Wirtschaftsgüter; Führung von Jagd-, und Angelgästen; Betreiben und Bewirtschaften von Schiffen, Anlegestellen; Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie deren Verkauf und Versand