| Gegenstand | Betreiben und Bewirtschaften privater, der Allgemeinheit zugänglicher Parkierungsanlagen, wie Parkplätze, Parkhäuser, Tiefgaragen und sonstige dem ruhenden Verkehr dienenden Verkehrskunstbauten. Hierzu gehören der Bau, der Erwerb, die Wartung, die Unterhaltung, die Instandhaltung, die Anpachtung, die Anmietung, die Verwaltung, die Bewirtschaftung und die Überwachung von Parkierungsanlagen aller Art. Erbringung von Bewirtschaftungsleistungen für Dritte in Bezug auf deren Parkierungsanlagen, wie zum Beispiel Parkleitsysteme und sonstige, dem ruhenden Verkehr dienende Einrichtungen. Die Gesellschaft ist im Rahmen der öffentlichen Zwecksetzung zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen ihrer öffentlichen Zwecksetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen, fremde Unternehmen erwerben oder pachten sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten. Die Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen bedarf der Zustimmung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Tochterunternehmen haben die Regelungen der Kommunalverfassung, die für Beteiligungen der Kommune gelten, zu beachten; die Satzungen und Gesellschaftsverträge sind entsprechend zu gestalten. Zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft auch mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Verträge abschließen, soweit auf Seiten der Kommune dafür ein Bedürfnis besteht. Die Verträge dürfen keine Regelungen enthalten, die im Ergebnis vorhersehbar zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Gesellschaft führen. |