Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Betreibung eines Beherbergungsbetriebes und eines Campingplatzes sowie aller Gewerbe, die mit Fremdenverkehr zusammenhängen, der Betrieb eines Kiosks, Verleih von Sportgeräten und campingbezogener Vermietung. Ferner die Ausgabe von Speisen und Getränke an die Hausgäste.