Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich oder einer von ihnen gemeinschaftlich mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.