Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, b) Förderung der Erziehung und Bildung, c) Förderung der Behindertenhilfe, d) Förderung des Wohlfahrtswesens, e) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke