Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, er ist also befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beratung, Konzeption, Design und Umsetzung von digitalen Angeboten für Dritte sowie die Vermarktung und der Betrieb von digitalen Produkten und Angeboten. Ferner ist Gegenstand die Erstellung und Vermarktung von Textildesigns und Musikproduktionen.