Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Filmkunst, im Sinne der in § 52 AO bezeichneten gemeinnützigen Zwecke. Diese werden bspw. verwirklicht durch die Organisation und Durchführung: - internationaler Filmfestivals auf Rügen, - die Beförderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Filmkunst, - von Diskussionsforen, Workshops und Symposien für Teilnehmer und Besucher der Festivals, - die u. a. auch von Filmschaffenden, Regisseuren und Kammeraleuten etc. umgesetzt werden, - Vergabe von Auszeichnungen und Preisverleihungen - und weitere Aktivitäten im Bereich der Filmkunst, die geeignet sind, die Insel, ihre künstlerischen Leistungen und ihre kulturelle Bedeutung im öffentlichen Bewusstsein anhaltend zu festigen und diese in der Bundesrepublik und im vereinten Europa hervorzuheben