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Amtsgericht
Schwerin
HRB
8263
Nr.
a)
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Schrapers
&
Kurzmann
Verwal-
tungs-GmbH
Pingelshagen
der
Erwerb
und
die
Verwaltung
von
Beteiligungen
aller
Art
an
anderen
Unternehmen
sowie
die
Übernahme
von
Geschäftsfüh-
rungstätigkeiten
für
andere
Unternehmen
und
alle
damit
im
Zusammenhang
stehenden
Ge-
schäfte
und
Handlungen,
insbesondere
die
Beteiligung
als
persönlich
haftende
Gesellschafterin
an
der
Schrapers
&
Kurzmann
GmbH
&
Co.
KG,
deren
Gesellschafts-
zweck
die
Vermietung
und
Verpachtung
von
Immobilien
und
Grundstücken,
der
An-
und
Verkauf
von
Immobilien
und
Grundstücken
auf
eigene
Rechnung
sowie
der
Abschluss
aller
Geschäfte,
die
den
Zweck
des
Unternehmens
zu
fördern
geeignet
sind,
ist.
Insbeson-
dere
gehört
zum
dortigen
Gegenstand
des
Unternehmens
die
Vermietung
und
Verpachtung
des
Grundstücks
Nikolaus-Otto-
Str.
20.
Grund-
Vorstand
oder
Persönlich
haften-
Stamm-
de
Gesellschafter
kapital
Geschäftsführer
Abwickler
25.000,00
EUR
Thomas
Schrapers,
geb.am
27.
November
1957,
Pingelshagen;
Michael
Kurzmann,
geb.am
17.
April
1961,
Pingelshagen
'
Blatt
1
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Ein-
tragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
07.
Januar
2004
b)
Ges.-Vertr.
u
b)*
berichtigt
am
4.
Februar
2004.
Umfles
Gesellschaftsvertrag
vom
19.
November
2003.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsfüh-
rer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
vorhanden,
so
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesell-
schaft
durch
zwei
Geschäftsführer
oder
einen
Ge-
schäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
die
Befugnis
zur
Alleinvertretung
auch
für
den
Fall
erteilen,
dass
mehrere
Geschäftsführer
vorhanden
sind.
Ferner
kann
die
Gesellschafterversammlung
mit
Zustimmung
aller
Gesellschafter
Geschäftsführern
Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
erteilen.
Die
Geschäftsführer
Thomas
Schrapers
und
Michael
Kurzmann
sind
einzelvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
*
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
be-
stellt,
ist
dieser
immer
von
den
Be-
schränkungen
des
S
181
BGB
befreit.