Lädt...
ws
A.
Amtsgericht
Schwerin
HRB
7059
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Ein-
tragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Nr.
a)
Firma
Grund-
Vorstand
b)
Sitz
oder
Persönlich
haften-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stamm-
de
Gesellschafter
kapital
Geschäftsführer
Abwickler
1
BEE
HE
BEE
HEN
HERE
1
la)
ABL
-
Kfz
Service
GmbH
25.000,-
EUR|Diana
Past,
geb.am
12,Juni
b)
19209
Lützow
1971,
Lützow
c)
das
Erbringen
von
Servicelei-
stungen
an
Kraftfahrzeugen
aller
Art,
der
Handel
mit
Kraftfahrzeugen
und
alle
artverwandten
Geschäfte.
‚Franz
Schantrutschek
jun.,
geb.
am
30,
Dezember
1970,
Lützow.
Gesellschaftsvertrag
vom
25.August
2000
mit
Änderung
vom
10.November
2000.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäfts-
'führer.
'Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
er
Idie
Gesellschaft
allein,
Sind
mehrere
Geschäftsführer
‚bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
jeweils
einen
Geschäftsführer
vertreten.
/
iGeschäftsführern
kann
die
Befugnis
erteilt
werden,
‚Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
abzuschließen
(Befreiung
vom
Vertretungsverbot
des
S
181
BGB).
}
Die
Geschäftsführerin
Diana
Past
ist
von
den
Beschränkungen
des
S
181
BGB
befreit.
|
——
5
6
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
5
16.November
2000
7
Nut
b)
Gesellschafts-
vertrag
Blatt
27-34
Sdb.
Diana
Past
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
Diana
Fast
151
NICHT
MENT
Bes
Be
Franz
Schantrutschek
jun.
ist
zum
Geschäftsführer
bestellt.
Er
ist
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
ee
zu
ET
a)
18.
Februar
2003
Lädt...
3
Franz
Schantrut-
schek
sen.,
geb.
am
13.10.1934,
21514
Klein
Pampow
Amtsgericht
Schwerin
HRB
7059
Nr.
a)
Firma
Vorstand
b)
Sitz
Persönlich
haften-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
de
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
Blatt
2
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Ein-
tragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
ST
Franz
Schantrutschek
jun.
ist
nicht
mehr
Geschäfts-
Ja)
19.
Oktober
2004
führer.
|
Franz
Schantrutschek
sen.
ist
zum
Geschäftsführer
bestellt.
b)
beschluss
Bl.
Er
ist
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Sdb.