Handelsregister B des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 6969
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Weiher Haustechnik GmbH
b)
Ludwigslust
c)
der Vertrieb und die Installation von
Heizungs- und Sanitäranlagen. Er umfasst
auch die Beratung in diesen Bereichen. Die
Gesellschaft kann alle damit
zusammenhängenden Geschäfte tätigen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Weiher, Egon, Ludwigslust, *XX.XX.1948
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Köhn, Edwin, Grabow, *XX.XX.1963
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2000
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 08.07.05
(Az.: 581 IN 50/05) wurde über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft
ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
13.06.2006
Jenderny
b)
Ges.-Vertr. Bl. 10 Sbd.
Tag der ersten
Eintragung: 31.08.2000
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
13.06.2006.
2
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Schwerin,
vom 18.01.2010 Az.: 581 IN 50/05 wird das Verfahren nach
Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben ( § 200 InsO).
a)
04.03.2010
Discher
Abruf vom 26.02.2024