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Amtsgericht
Schwerin
HRB
6079
a)
E_Vermögensvorrats-GmbH
50.000,00
b)
Schwerin,
a)
Firma
Grund-
Vorstand
Prokura
Rechtsverhältnisse
b)
Sitz
oder
Persönlich
haften-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stamm-
de
Gesellschafter
kapital
Geschäftsführer
(DM)
Abwickler
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Reno-Fachangestell-
te_
Gesellschaftsvertrag
vom
12.
Juni
1998.
Bettina-Regina
Wanko
in
Kiel
wohin
der
Sitz
von
Kiel
verlegt
wurde.
Die
Gesellschaft
wird
durch
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer
vertreten.
Ist
nur
ein
Geschäftsfüh-
rer
vorhanden,
so
ist
dieser
alleinvertretungsberech-
tigt.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
vorhanden,
so
ist
jeder
von
ihnen
in
Gemeinschaft
mit
einem
anderen
Geschäftsführer
oder
mit
einem
Prokuristen
zur:
Vertretung
der
Gesellschaft
befugt,
Es
kann
aber
auch
in
einem
solchen
Fall
einem
Ge-
schäftsführer
Einzelvertretungsbefugnis
erteilt
werden.
In
jedem
Falle
können
Geschäftsführer
von
den
Be-
schränkungen
des
$
181
BGB
befreit
werden.
Vermögensverwaltung
aller
Art,
|
soweit
diese
keiner
behördli-
chen
Genehmigung
bedarf.
Die
Gesellschaft
kann
Zweig-
niederlassungen
errichten
und
sich
an
Unternehmen
mit
einem
ähnlichen
Unternehmensgegen-
stand
beteiligen.
Die
Geschäftsführerin
Bettina-Regina
Wanko
ist
alleinvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkun-
gen
des
$
181
BGB
befreit.
Kuhlmann
Verwaltungs-GmbH
Andreas
Kuhlmann,
Tischlermeister,
Schwerin
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
08.
Juli
1998
ist
der
Gesellschaftsvertrag
in
$
1
(Firma,
Sitz),
8
2
(Gegenstand),
$
12
Abs.
2
geändert
worden.
die
Übernahme
von
Beteiligun-
gen
in
Unternehmen
aller
Art,
insbesondere
die
Über-
nahme
der
Komplementärstel-
lung
in
Kommanditgesell-
schaften.
Andreas
Kuhlmann
ist
zum
Geschäftsführer
bestellt;
er
ist
alleinvertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Bettina-Regina
Wanko
ist
nicht
mehr
Geschäftsfüh-
rerin.
Blatt
a)
Tag
der
Ein-
tragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a)
04.
September
1998
je
hulle
Tag
der
ersten
Eintragung:
23.
Juli
1998
bisher:
AG
Kiel
HRB
4865
Ges.-Beschluß
vom
08.07.1998
Bl.
34
Yf
Scdb.
Ges.-Vertrag
Bl.
vor
Scb.
1