HRB 5974 AG Schwerin · aktuell
Historischer Auszug
Sühring Datennetze GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Schwerin
HRB
5974
Nr.
a)
Firma
Grund-
Vorstand
Prokura
b)
Sitz
oder
Persönlich
haften-
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stamm-
de
Gesellschafter
kapital
Geschäftsführer
(DM)
Abwickler
a)
Sühring
Datennetze
GmbH
b)
Schwerin
c)
die
Errichtung
von
Computer-
netzwerken,
insbesondere
deren
Verkabelungen,
Lichtwellenlei-
tertechnik,
aktive
Komponenten
zur
Verteilung
von
DV-Netzwer-
ken,
Kommunikationsanlagen,
Internet-
und
Netzwerktelefo-
nie
(CTI),
Zutrittskontrollan-
lagen,
Videoüberwachungsanla-
gen,
Beschallungsanlagen
und
Elektroanlagen
jeglicher
Art
sowie
alle
damit
im
Zusammen-
hang
stehenden
Geschäfte,
mit
Ausnahme
erlaubnispflichtiger
Tätigkeiten.
Ralf
Sühring,
Elektromeister,
Banzkow
25.600,00
EUR
b)
Banzkow
Blatt
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Ein-
tragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
7
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
a)
01.
Juli
1998
hohalt,
b)
Gesellschafts-
vertrag
Blatt
Scb.
Gesellschaftsvertrag
vom
14.
Mai
1998.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsfüh-
rer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
er
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäfts-
führer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäfts-
führer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
Geschäftsführern
kann
die
Befugnis
erteilt
werden,
Rechtsgeschäfte
mit
sich
selbst
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
abzuschließen
(Befreiung
vom
Vertretungsverbot
des
S
181
BGB).
Der
Geschäftsführer
Ralf
Sühring
ist
alleinvertre-
tungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Die
Gesellschafterversammlung
vom
24,01.2005
hat
die
Änderung
des
Gesellschaftsvertrages
in
den
SS
1
Satz
2
(Sitz)
und
4
(Stammkapital)
und
mit
ihr
die
Sitz-
verlegung
von
Schwerin
nach
Banzkow
sowie
die
Kapi-
talumstellung
auf
Euro
und
Kapitalerhöhung
um
35,41
a)
03.
Mai
2005
rg
b)
Ges.-Beschl.
EUR
auf
25.600,00
EUR
beschlossen.
Bl.
9
Sdb.
Ges.-Vertr.
Bl.
42
Sb.
1