HRB 2712 AG Schwerin · aktuell
Historischer Auszug
Schmidt Recycling GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Nr.
Amtsgericht
Schwerin
HRB
2712
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
a)
Schmidt
Recycling
GmbH
b)
Wismar
c)
Entsorgung
und
Aufbereitung
von
Haus-
und
Industriemüll
sowie
deren
Einlagerung.
Entsorgung
von
Öl
und
ölhalti-
gen
Rückständen
einschließlich
Fäkalien.
Vorstand
Persönlich
haften-
de
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
Prokura
Wolfgang
Schmidt,
Dipl.-Ingenieur,
Kirchdorf/Insel
Poel
Wolfgang
Dettmann,
Kaufmann,
Wismar;
Manfred
Stein
Ingenieur,
Rechtsverhältnisse
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Gesellschaftsvertrag
vom
10.12.1991,
geändert
am
25.05.1992.
Die
Gesellschafterversammlung
vom
25.05.1992
hat
die
Änderung
des
$
3
des
Gesellschaftsvertrages
(Stammka-
pital
und
Stammeinlagen)
beschlossen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsfüh-
rer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
bestellt,
vertritt
er
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäfts-
führer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäfts-
führer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Wolfgang
Schmidt
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
Wolfgang
Dettmann
und
Manfred
Stein
sind
zu
Geschäftsführern
bestellt,
sie
vertreten
jeweils
allein.
Wolfgang
Dettmann
ist
von
den
Beschränkungen
des
Wismar
Detlef
Wahls,
Maschinenbau-
‘ingenieur,
Barnekow
|8
181
BGB
befreit.
Manfred
Stein
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
Durch
Gesellschafterbeschluß
vom
26.
August
1998
ist
der
Gesellschaftsvertrag
in
$
5
(Vertretung,
Ge-
schäftsführung),
geändert
und
um
einen
$
15
a
(Wett-
bewerbsverbot)
erweitert
worden.
Geschäftsführer
können
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit
und
zur
Alleinvertretung
befugt
werden.
Detlef
Wahls
ist
zum
weiteren
Geschäftsführer
be-
stellt;
er
ist
alleinvertretungsberechtigt.
Blatt
1
a)
Tag
der
Ein-
tragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
7
a)
30.
April
1993
\unhallıı
b)
Gesellschafts-
vertrag
Blatt
Scab.
a)
12.April
1995
(lub,
a)
30.September
1997
(ulkk
a)
17.
November
1998
Abtohpleal
b)
Beschluß
vom
26.
August
1998
Bl.
FU
sdb.
9