Handelsregister B des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 2474
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Verwaltungsgesellschaft Hans-Peter Jorre
Spielautomatenbetriebs mbH
b)
Neustadt-Glewe
c)
ist die Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der Firma Hans-Peter
Jorre Spielautomatenbetriebs GmbH & Co.
KG mit dem Sitz in Neustadt-Glewe.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Papenfuß, Uwe, Neustadt-Glewe
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.03.1992 zuletzt geändert am
05.06.1992
a)
30.06.2006
Jenderny
b)
Ges.-Vertr. Bl. 31 ff. Sbd.
Tag der ersten
Eintragung: 27.01.1993
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
30.06.2006.
2
b)
Grabow
Geschäftsanschrift:
Berliner Straße 6, 19300 Grabow
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2010 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung nach Grabow beschlossen.
a)
28.10.2010
Philipps
Abruf vom 26.03.2024