Handelsregister B des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 2326
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Fliesen Mahnel GmbH
b)
Bad Kleinen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Ausführung von Fliesenlegerarbeiten und
der Verkauf von Fliesen und anderen
Baumaterialien.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Mahnel, Reinhard, Bad Kleinen
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Mahnel, Andreas, Wismar, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.04.1991 zuletzt geändert am
06.01.2005
a)
17.08.2006
Jenderny
b)
Gesellschaftsvertrag,
Blatt 25 ff SB
Tag der ersten
Eintragung: 07.02.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
17.08.2006.
2
b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
ergänzt:
Geschäftsanschrift:
Gallentiner Chaussee 17, 23996 Bad
Kleinen
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mahnel, Reinhard, Bad Kleinen
a)
27.01.2021
Niemann
Abruf vom 27.03.2024