Handelsregister B des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1824
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
CARDIMAC Gesellschaft für Diagnostische
Schnellteste mbH
b)
Lüdersdorf
c)
der Vertrieb von diagnostischen
Schnelltesten im medizinischen Bereich
und alle dazugehörigen Nebentätigkeiten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Nassat, Björn, Lübeck, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.01.1992 zuletzt geändert am
25.05.1998
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin ( AZ 580 IN
76/03 ) wurde am 30.04.2003 um 14.00 Uhr über das
Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Dadurch ist die Gesellschaft aufgelöst.
a)
24.08.2006
Wondrejz
b)
Ges.-Vertr. Bl. 51 ff. Sdb.
Tag der ersten
Eintragung: 28.01.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
24.08.2006.
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin vom 06.11.2008
(Az.: 580 IN 76/03) ist das Insolvenzverfahren gemäß § 258
Abs. 1 InsO nach rechtskräftiger Bestätigung des
Insolvenzplanes vom 04.08,2008 aufgehoben.
a)
14.11.2008
Manthey
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (Az.: 580 IN
76/03) wurde am 20.01.2010 gemß § 268 Abs. 1 Ziff. 1 InsO
die Überwachung der Planerfüllung gem. § 260 InsO i.V.m.
Punkt E II Nr. 1-3 des Plans aufgehoben. Das Amt des
Insolvenzverwalters ist beendet.
a)
08.02.2010
Manthey
Abruf vom 26.03.2024