Handelsregister B des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1803
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Autohaus Bumann GmbH
b)
Wismar
c)
Betrieb eines Automobilhandelsgeschäftes
mit allen damit zusammenhängenden
Geschäften. Gegenstand des
Unternehmens ist auch die Ausführung von
Service und Reparaturarbeiten.
200.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bumann, Hans, Wismar
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.09.1991 zuletzt geändert am
04.12.1996
a)
30.08.2006
Wondrejz
b)
Ges.-Vertr. Bl. 65 Sdb.
Tag der ersten
Eintragung: 09.04.1992
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
30.08.2006.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Rostocker Straße 5, 23970 Wismar
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Bumann, Hans, Wismar, *XX.XX.1951
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
03.01.2023
Busch
Abruf vom 26.03.2024