| Gegenstand | - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Diser Zweck wird verwirklicht durch: - überbetriebliche Ausbildung zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung oder Tatigkeit, - berufliche Aus- und Weiterbildung, - berufsvorbereitende Maßnahmen, die Jugendlichen die Voraussetzung für eine Berufsausbildung oder Arbeitsaufnahme vermitteln sollen, - Ausbildung solcher Jugendlicher, deren Integration in betriebliche Ausbildung oder Beschäftigung durch spezielle pädagogisch ausgerichtete Maßnahmen gefordert werden soll, - Fortbildung, Umschulung, Training, Beratung Arbeitsloser und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, - Beratung, Betreuung, Führung von Jugendlichen und Familien mit multiplen Integrationsproblemen in Familie, Schule, Beruf und Gesellschaft, - Betreuungs-, Unterbringungs- und Versorgungsaufgaben im Zusammenhang mit den vorstehenden Aufgaben. |