| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Förderung von Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Kurse, Seminare, Workshops, Projekte und ähnliche Veranstaltungen, - Konzeption, Durchführung und Evaluation von Kursen auf erlebnispädagogischer Basis für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, - Konzeption, Durchführung und Evaluation von Aus- und Fortbildungsangeboten für erlebnispädagogische Tätigkeiten. 4. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Zweckbetriebe, insbesondere Schullandheime, Bildungsstätten, Institute und Akademien unterhalten. 5. Die Tätigkeit der Gesellschaft dient ausschließlich dem allgemeinen Wohl. Soweit einzelne Tätigkeitsbereiche den Anforderungen für die Zuerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit nicht genügen, sind diese unter Beachtung von Abs. 1 bis Abs. 3 in wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auszugliedern. |