Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung und Entwicklung des eigenen Vermögens sowie von Finanzbeteiligungen, des Vermögens ihrer Tochterunternehmen, durch Verwaltung in Finanzinstrumenten und der Erbringung von Finanzdienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe (Konzernprivileg, § 2 Abs. 1 Nr. 7 und § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 KWG), die Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Kapitalbeteiligungen. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht ausgeführt.