Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Zweck der Körperschaft ist die Förderung a) des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) und des b) Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) Die Zwecke müssen nicht alle gleichzeitig und nicht alle in gleichen Maße verfolgt werden.