Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
der Garten-, Landschafts- und Poolbau sowie die Durchführung aller Geschäfte, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängen oder dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet scheinen