Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, des Wohlfahrtswesen, der Volks- und Berufsbildung, der Erziehung, der Jugend- und Altenhilfe und des mildtätigen Handelns im Sinne von § 53 AO