Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
ist die landwirtschaftliche Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodenbewirtschaftung und mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung zur Gewinnung, Veredelung und dem Vertrieb pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, die Landschaftspflege sowie die Erbringung von Dienstleistungen in der Landwirtschaft.