Handelsregister B des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 12850
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Grundstücksgesellschaft Bogenstraße 16
mbH
b)
Schwerin
Geschäftsanschrift:
Werderstraße 10, 19055 Schwerin
c)
der Ankauf, die Verwaltung, Entwicklung
und Verwertung von Immobilien aller Art
sowie die Investition in
Immobilienbeteiligungen
50.000,00 DM a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kettlitz, Rene, Barsbüttel, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.07.1995 mit Änderung vom
24.05.2004.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Barsbüttel (bisher Amtsgericht
Lübeck, HRB 2546 RE) nach Schwerin beschlossen.
a)
02.11.2017
Godbersen
b)
Tag der ersten
Eintragung:
14.12.1995
2
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Kettlitz, Rene, Sylt, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
09.11.2017
Godbersen
Abruf vom 02.02.2024