Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Betrieb von Spielhallen, gastronomischen Einrichtungen, Sonnenstudios und Vermittlung von Internetdiensten und Sportwetten an in Deutschland konzessionierte Anbieter sowie Handel und Aufstellung von und mit Spiel- und sonstigen Automaten.