| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und der Bildung. Dieser wird insbesondere verwirklicht durch: a) Forschung und ihre Förderung, insbesondere auf den Gebieten innovativer Technologien und deren Umsetzung. b) Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Technologietransfers, insbesondere der Aufbereitung und Überführung von Forschungsergebnissen in die Praxis, sowie die Realisierung berufsbegleitender Qualifizierungen, in Form von Schulungen, Seminaren, Workshops, Demonstrationen, Training u.a.,c) wissenschaftlicher Gedankenaustausch und Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten innovativer Technologien mit Personen, Unternehmungen, Gesellschaften, Vereinen, Behörden, Lehrstühlen von Hochschulen und Ämtern jeder Art, die an solchen Problemen interessiert sind, d) Förderung wissenschaftlicher Arbeit auf den Gebieten innovativer Technologien an Universitäten und Hochschulen durch Hinweise auf Probleme der Praxis, gegebenenfalls unter Bereitstellung der benötigten finanziellen Mittel, Maschinen und Arbeitskräfte, soweit solche aus staatlichen Mitteln nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist zu bekommen sind, e) Veröffentlichung von Forschungs- und anderen Ergebnissen der Gesellschaft u.a. auch in einschlägigen Medien, zur Information der interessierten Allgemeinheit. |