Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a) die Projektierung und die Durchführung von Bauten aller Art als Generalübernehmer b) das Planen und Errichten von Gebäuden als Bauträger c) der Erwerb, der Handel und die Errichtung sowie die Verwaltung und Vermietung von Immobilien.