HRB 9613 AG Rostock · aktuell
Historischer Auszug
THB Teterower Hecht-Bowling GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Rostock
Handelsregister
HRB
9613
Bl.
1
Nr.
Vorstand,
a)Tag
der
der
Grund-
persönlich
haftende
Eintragung
Ein-|
a)Firma
oder
Gesellschafter,
und
tra-|
b)Sitz
Stamm-
Geschäftsführer,
Unterschrift
gung
|
c)Gegenstand
des
Unternehmens
|
kapital
Abwickler
Prokura
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
25.000,
--
Gabriele
Klein,
Gesellschaft
mit
beschränkter
a)
THB
Teterower
Hecht-Bowling
EUR
geb.
am
15.04.1961,
Haftung.
04.
Dezember
GmbH
Lüdershagen
Gesellschaftsvertrag
vom
2003
TT
20.
August
2003.
b)
Teterow
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
Frewer
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
Urkundsbeanmter
c)
ein
Geschäftsführer
bestellt,
ver-
|der
Geschäfts-
Betreiben
einer
Bowlinganlage
mit
Gaststättenbetrieb.
Ausgenommen
ist
der
Handel
mit
erlaubnispflichtigen
Waren.
tritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäfts-
führer
bestellt,
wird
die
Gesell-
schaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Ge-
schäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis
und
Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
8
181
BGB
können
erteilt
werden.
Die
Geschäftsführerin
Gabriele
Klein
ist
einzelvertretungsbe-
rechtigt
und
von
den
Beschrän-
kungen
des
5
181
BGB
befreit.
2
Fortsetzung
Blatt
....eese
stelle
b)
Gesellschafts-
vertrag
Bl.
TE£.
SB

Lädt...
Amtsgericht
Rostock
Handelsregister
HRB
9613
Bl.2
Nr.
Vorstand,
a)Tag
der
der
Grund-
persönlich
Eintragung
Ein-
a)Firma
oder
haftende
und
tra-
b)Sitz
Stamm-
Gesellschafter,
Unterschrift
gung
|
c)Gegenstand
des
kapital
Geschäftsführer,
Prokura
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
Unternehmens
Abwickler
1
2
3
4
5
6
7
2
Claus
Jopp,
Gabriele
Klein
ist
nicht
mehr
a)
geb.
am
Geschäftsführerin.
20.
Januar
06.01.1953,
Zum
neuen
Geschäftsführer
ist
2006
Groß
Roge
Claus
Jopp,
geb.
am
06.01.1953,
Groß
Roge,
bestellt;
er
vertritt
.
©
einzeln
und
ist
von
den
[
(\
)
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit.
Fleischer
Urkundsbeamtin
der
Geschäfts-
stelle
b)
Beschluss
Bl.
21
SB