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Amtsgericht
Rostock
Handelsregister
HRB
9489
Bl.
1
Nr.
Vorstand,
a)Tag
der
der
Grund-
persönlich
haftende
Eintragung
Ein-|
a)Firma
oder
Gesellschafter,
und
tra-|
b)Sitz
Stamm-
Geschäftsführer,
Unterschrift
gung
|
c)Gegenstand
des
Unternehmens
|
kapital
Abwickler
Prokura
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
|
m
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
25.000,
--
Elke
Lembcke
Gesellschaft
mit
beschränkter
a)
Erzeugerzusammenschluß
EUR
geb.
Cornelssen,
Haftung.
21.
Juli
2003
Fürstenhof
GmbH
geb.
am
21.07.1950,
Gesellschaftsvertrag
vom
04.
Juni
Rostock
2003.
b)
Frewer
Finkenthal,
OT
Fürstenhof
Friedrich
Behrens,
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
Urkundsbeamter
geb.
am
16.04.1954,
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
der
Geschäfts-
c)
Fintel
ein
Geschäftsführer
bestellt,
ver-
|stelle
(1)
tritt
dieser
die
Gesellschaft
Die
Gesellschaft
erwirbt
von
ihren
Mitgesellschaftern
deren
nach
den
Grundsätzen
der
bio-
logischen
und
ökologischen
Landwirtschaft
produzierten
Produkte
aus
den
folgenden
Warengruppen:
-
Eier
und
Geflügel
und
Fleisch
-
Getreide
-
Kartoffeln
-
Milch-
und
Molkereiprodukte
-
Obst
und
Gemüse
(2)
Die
erworbenen
Produkte
werden
unter
einer
gemeinsamen
Marke
an
Dritte
verkauft.
allein.
Sind
mehrere
Geschäfts-
führer
bestellt,
wird
die
Gesell-
schaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Ge-
schäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis
und
Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
S
181
BGB
können
erteilt
werden.
Die
Geschäftsführer
Elke
Lembcke
und
Friedrich
Behrens
sind
einzel-
vertretungsberechtigt
und
von
den
Beschränkungen
des
8
181
BGB
befreit.
FortsetzungBlatt
b)
Gesellschafts-
vertrag
Bl.
11
£f
SB
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Amtsgericht
Rostock
Handelsregister
HRB
9489
Bl.
2
Nr.
Vorstand,
a)Tag
der
der
Grund-
persönlich
haftende
Eintragung
Ein-
|
a)Firma
oder
Gesellschafter,
und
tra-|
b)Sitz
Stamm-
Geschäftsführer,
Unterschrift
gung|
c)Gegenstand
des
Unternehmens
|
kapital
Abwickler
Prokura
Rechtsverhältnisse
|)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
(3)
Der
Erzeugerzusammenschluß
setzt
die
Produktions-
und
Vermarktungsrichtlinien
in
Übereinstimmung
mit
den
gesetzlichen
Mindestanforde-
rungen
gegenüber
den
Mitge-
sellschaftern
fest
und
kontrolliert
diese.
(4)
Die
Gesellschaft
kann
ihren
Mitgliedsgesellschaften
Lizenzen
zum
Vertrieb
von
biologisch/ökologisch
produ-
zierten
Landwirtschaftspro-
dukten
ausserhalb
der
in
Abs.
(1.)
genannten
Produkte
zum
eigenen
Vertrieb
entgeltlich
gewähren.
Die
jeweiligen
Lizenzverträge
haben
die
Einhaltung
der
gesetzlichen
Mindestanforderungen
für
die
Vermarktung
von
biologischen
und
ökologischen
Landwirt-
schaftsprodukten
sicher
zu
stellen.