Handelsregister B des Amtsgerichts Rostock
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 8817
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hochbau Haring GmbH
b)
Mühl Rosin
c)
Durchführung von Bauhauptleistungen
(Maurer- und Betonarbeiten) und alle damit
im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
mit Ausnahme erlaubnispflichtiger
Tätigkeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Der alleinige
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
b)
Geschäftsführer:
Haring, Ulrike, Güstrow, *XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2001 zuletzt geändert am
02.12.2002
a)
19.05.2006
Kurt
b)
Gesellschaftsvertrag,
Blatt 17 ff. SB
Tag der ersten
Eintragung: 25.07.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
19.05.2006.
2
b)
Geschäftsanschrift:
Am Schaulmeistersoll 6, 18276 Mühl Rosin
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Haring, Ulrike, Güstrow, *XX.XX.1977
Bestellt als
Geschäftsführer:
Feine, Bernhard, Mühl Rosin, *XX.XX.1947
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
11.04.2016
Anderson-Ohde
b)
Beschluss vom
11.01.2016
Abruf vom 02.04.2024