| Gegenstand | - die Vermittlung, Verwaltung und Betreuung von Versicherungs- und Bauspar- verträgen, - das Risikomanagement für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, - die Vorsorgeberatung und Finanzierungen, - die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Immobilien und Darlehen - die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne § 1 Abs. 1a, Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) und hier ausschließlich die Anlage und/oder Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a, Satz 2, Nr. 1 und 2 KWG von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländischer Ivestmentfonds) oder ausländischen Investment- anteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen für die in § 2 Abs. 6, Satz 1, Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesell- schaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandels- unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b, Abs. 1, Satz 1 oder 7 KWG tätig sein dürfen. Das Unternehmen ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. |