Lädt...
.
der
.
Ein-
.
tra-
gung
u
HRB
Amtsgericht
Rostock,
Handelsregister
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Sebastian
Grundmann
GmbH
Fenster,
Türen,
Montagearbeiten
b)
Rostock
c)
Handel,
Einbau
und
Montage
von
Fenster
und
Türen
aller
Art.
Vorstand,
Grund-
persönlich
haften-
oder
de
Gesellschafter,
Stammkapital
Geschäftsführer,
DM
Abwickler
Prokura
3
4
5
50.000,
--
Sebastian
Grundmann,
Kaufmann,
Rostock
L------2-2--222272222222222-22-1-____________
|
Registernummer:
Rechtsverhältnisse
6670
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Gesellschaftsvertrag
vom
28.
Februar
1996.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäfts-
führer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Die
Geschäftsführer
sind
von
den
Be-
schränkungen
des
&
181
BGB
befreit.
“Alleinvertretungsbefugnis
kann
erteilt
werden.
Die
Gesellschaft
ist
durch
Umwandlung
des
einzelkaufmännischen
Unternehmens
Sebastian
Grundmann
entstanden.
Der
Geschäftsführer
Sebastian
Grundmann
*ist
stets
alleinvertretungsbefugt
und
berechtigt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten,
$
181
BGB.
FortsetzungBlatt
26.
Juni
1996
VAR
Frewer
Urkundsbeamter
der
Geschäfts-
stelle
b)
Gesellschafts-
vertrag,
Bl.
10
Lädt...
Antsgericht
Rostock
Handelsregister
HRB
6670
Bl.
2
Nr.
Vorstand,
a)Tag
der
der
Grund-
persönlich
haftende
Eintragung
Ein-|
a)Firma
oder
Gesellschafter,
und
tra-|
b)Sitz
Stamm-
Geschäftsführer,
Unterschrift
gung|
c)Gegenstand
des
Unternehmens
|
kapital
Abwickler
Prokura
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
ı
|
2
3
4
5
6
|
7
2
*
richtigerweise:
a)
"
Einzelvertretungsbefugnis"
2002
"
vertritt
allein
"
>
Laupitz
Urkundsbeamtin
der
Geschäfts-
stelle
b)
*Die
Eintragung
lfd.Nr.1
Sp.
6
ist
aufgrund
$
17
HRV
bzgl.
der
Begriffe
"Alleinvertre-
tungsbefugnis"
und
"alleinver-
tretungsbefugt"
von
Amts
wegen
berichtigt.