Lädt...
-
N.
.
der
.
Ein-
.
tra-
.
gung
HRB
a)
Firma
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Hotelbetriebsführungsgesellschaft
mbH
Rostock
u
Rostock
€)
Betrieb
des
Hotel-
und
Gast-
stättengewerbes,
Errichtung,
Übernahme
und
Betriebsführung
von
Hotels
Grund-
oder
Stammkapital
DH
Vorstand,
persönlich
haften-
de
Gesellschafter,
Geschäftsführer,
Abwickler
Frank
Möller
Restaurantfächmann
Rostock
Amtsgericht
Rostock,
Handelsregister
Registernummer:
Rechtsverhältnisse
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Gesellschaftsvertrag
vom
31.
Januar
1995,
_
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsfüh-
rer
bestellt,
vertritt
dieser
die
Gesell-
schaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsfüh-
rer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einen
Prokuristen
vertreten.
|
Alleinvertretungsbefugnis
und
Befreiung
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
können
erteilt
werden.
Frank
Möller
ist
alleinvertretungsbefugt
und
berechtigt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten,
$
181
BGB.
R
nn
nn
nn
6429
a)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
17.
November
1995
IM
Urkundsbeamtin
der
Geschäfts-
stelle
b)
Gesellschafts-
vertrag
Bl.
7
f£SB
nn
nn
nn
Lädt...
HRB
Amtsgericht
Rostock,
Handelsregister
Registernummer:
6429/Bl.
2
-
Nr.
Vorstand,
.
der
Grund-
persönlich
haften-
a)
Tag
der
.
Ein-
a)
Firma
oder
de
Gesellschafter,
Eintragung
und
.
tra-
b)
Sitz
Stammkapital
Geschäftsführer,
Unterschrift
.
gung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Abwickler
Prokura
Rechtsverhältnisse
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
2
Dipl.-Ing.
Frank
Möller
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer,
a)
-
Hans-Ulrich
14,
Januar
1997
Zornow,
Zum
alleinvertretungsberechtigten
und
von
<
Diplom-Ingenieur
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreiten
(I
in
Rostock
Geschäftsführer
ist
Dipl.-Ing.
Hans-Ulrich
4
ieny
Zornow,
Diplom-Ingenieur
in
Rostock,
bestellt.
Urkundsbeantin
der
Geschäfts-
stelle
b)
Beschluß
Bl.
38
SB